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   VGH Bayern, 20.11.2001 - 25 B 99.522   

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VGH Bayern, 20.11.2001 - 25 B 99.522 (https://dejure.org/2001,57578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2001 - 25 B 99.522 (https://dejure.org/2001,57578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2001 - 25 B 99.522 (https://dejure.org/2001,57578)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 30.07.2019 - M 1 K 17.4867

    Zur Prüfung von straßenrechtlichen Vorschriften im vereinfachten

    Sowohl der 25. als auch der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bejahen hingegen die Zugehörigkeit der Anbauverbote nach dem BayStrWG zum Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 34, 38; so auch Robl in BeckOK BauordnungsR Bayern, Stand 1.6.2019, Art. 55 Rn. 18; dagegen Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2018, Art. 23 Rn. 135f., 77, der von zwei rechtlich selbständigen Verwaltungsakten ausgeht).

    Lediglich ergänzend ist anzuführen, dass die Stelle kein Unfallschwerpunkt ist (vgl. E-Mails der Polizei vom 29. Juli 2019 und 10. März 2017; hierzu auch BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 20f.).

  • VG Würzburg, 09.08.2011 - W 4 K 10.1140

    Werbeanlage; Anbauverbot; freie Strecke; Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 20. November 2001 (25 B 99.522, ) Folgendes ausgeführt:.

    Sind - wie hier - die Ausnahmevoraussetzungen des Art. 23 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahme, weil die Dispensationsermächtigung in Respektierung des Übermaßverbots die Ausnahme im Interesse des Antragstellers zur Aktualisierung seiner grundrechtlichen Freiheiten ermöglicht (so ausdrücklich Zeitler, Art. 23, RdNr. 76 m.w.N.; s.a. BayVGH, U.v. 20.11.2001 (25 B 99.522, ; zur Charakterisierung der bundesrechtlichen Regelung des § 9 Abs. 8 FStrG als gebundene Entscheidung s.a. Marschall/Schroeter/ Kastner, § 9, RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 1 ZB 17.650

    Vorbescheid für Zweifamilienhaus - Verweigerung des Einvernehmens der

    Geschützt ist der normale Verkehrsablauf, ohne dass die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 20).
  • VG München, 28.10.2021 - M 1 K 18.2778

    Baugenehmigung für eine unbeleuchtete Werbeanlage, Anbauverbot an Staatsstraße,

    Sowohl der 25. als auch der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bejahen hingegen die Zugehörigkeit der Anbauverbote nach dem BayStrWG zum Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 34, 38; so auch Robl in BeckOK BauordnungsR Bayern, Stand: 1.8.2021, Art. 55 Rn. 18; dagegen Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: März 2020, Art. 23 Rn. 135 f., 77, der von zwei rechtlich selbständigen Verwaltungsakten ausgeht).
  • VG München, 27.05.2020 - M 29 K 18.2169

    Kein Anspruch auf eine Baugenehmigung für eine Werbeanlage mangels verweigertem

    Das Gericht schließt sich angesichts der expliziten Verfahrenskonzentration durch das Fachgesetz im Baugenehmigungsverfahren der insoweit klaren Rechtsprechung des 9. und des 25. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 18; U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 34, 38) an und hält die Anbauverbote nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für aufgedrängtes öffentliches Recht im Sinne des Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO.
  • VG Würzburg, 09.09.2010 - W 4 K 09.862

    Doppelseitig beleuchtete Plakatanschlagtafel auf Monofuß; Untätigkeitsklage;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.10.1990, BayVBl. 1991, 754 m.w.N., U.v. 20.11.2001, 25 B 99.522 - zu Art. 23 Abs. 2 BayStrWG) hat, dem Bundesverwaltungsgericht folgend, entschieden, dass dem § 9 Abs. 3 FStrG nicht der polizeiliche Gefahrenbegriff zugrunde liegt, der ein Einschreiten rechtfertigt, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Schaden eintritt.
  • VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1095

    Baugenehmigung für Werbeanlagen Bahnunterführung

    Sowohl der 25. als auch der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bejahen hingegen die Zugehörigkeit der Anbauverbote nach dem BayStrWG zum Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2001 - 25 B 99.522 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 34, 38; so auch Robl in BeckOK BauordnungsR Bayern, Stand: 1.9.2019, Art. 55 Rn. 18; dagegen Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: März 2019, Art. 23 Rn. 135 f., 77, der von zwei rechtlich selbständigen Verwaltungsakten ausgeht).
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